Öffnung der städtischen Brückenbücher, Feststellung der Anzahl der
Brückenbauwerke in der kommunalen Baulast der Stadt Ingolstadt und
Nachweise der einfachen und Brückenhauptprüfungen.
-Antrag der AfD-Stadtratsfraktion vom 01.10.2024-

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
auf Grund des Einsturzes der Carolabrücke in Dresden, sind nur mit viel Glück keine
Menschen zu Schaden gekommen und die Stadt Dresden ist nur knapp einer
Katastrophe entgangen. Die Beweislast für eine ordnungsgemäß durchgeführte
Unterhaltung bei Haftungsfragen liegt gemäß § 838 BGB bei den Kommunen.
Daher stellt die AfD-Stadtratsfraktion folgenden

Antrag:
Der Stadtrat ist in öffentlicher Sitzung darüber in Kenntnis zu setzen:
1. Wieviel Brückenbauwerke in kommunaler Baulast bestehen in Ingolstadt?
2. Wird für jedes dieser Brückenbauwerke das vorgeschriebene Brückenbuch
geführt? Sind die Bestandsdaten vollständig?
3. In welcher Form werden diese Brückenbücher geführt? Papierform oder
digital?
4. Sind für alle diesbezüglichen Brückenbauwerke die vorgeschrieben
turnusmäßigen Brückenprüfungen (Einfach- und Hauptprüfungen) fristgerecht
und vollständig erfolgt?
5. Wer führt diese Brückenprüfungen durch? Die Stadt Ingolstadt, oder
Ingenieurbüros? Welche Ingenieurbüros (zertifizierte Gutachter)? Wurden
förmliche Vergabeverfahren durchgeführt? Findet bei der Vergabe der
Prüfaufträge ein Wechsel statt?
6. Darstellung des Ergebnisses und der Beurteilung der Stand- und
Verkehrssicherheit der Brücken.
7. Wurden alle festgestellten Brückenschäden bei den Brückenbauwerken
behoben?
8. Falls festgestellte Brückenschäden noch nicht behoben wurden, wann ist mit
der Behebung der Brückenschäden zu rechnen? Ist ein evtl. Aufschub im
Rahmen der Haftung, der Verkehrssicherheit und aus finanziellen Gründen
vertretbar?

Begründung:

Brücken als eine Art von Ingenieurbauwerken stellen immer wieder einen
unterschätzten Anteil des kommunalen Vermögens dar. Der Unterhalt der
Brückenbauwerke ist zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und zur Sicherung des
kommunalen Anlagevermögens allerdings unabdingbar.
Aus diesem Grunde bitten wir, gerade in der jetzt aktuell kritischen Situation des
städtischen Haushalts um Feststellung (vorläufige Schätzung) des
Gesamtsanierungsbedarfs für die mittelfristige Finanzplanung der kommenden
Jahre.

Günter Schülter                Lukas Rehm
Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender

Oskar Lipp                         Ulrich Bannert
MdL und Stadtrat             Stadtrat