Einrichtung eines Jugendparlaments in Ingolstadt – V0022/21

Änderungsantrag der AfD-Stadtratsfraktion

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlussvorlage V0022/21 um folgende Punkte zu ergänzen bzw. zu prüfen.

 

Prüfungsantrag an die Verwaltung auf Änderung bzw. Ergänzung:

 

  1. Die Geschäftsordnung bzw. die Satzung muss VOR dem Grundsatzbeschluss erstellt und dem Stadtrat vorgelegt werden.
  2. Die Neutralitätspflicht muss verankert werden.
  3. Ausschlusskriterien der Wählbarkeit (wie z.B. Eintragungen im Führungszeugnis) sind vorab festzulegen.
  4. Die Kooperation darf ausschließlich mit der Stadt und nicht mit externen Leistungserbringern erfolgen.
  5. Die Festlegung der Mittel muss im Vorfeld erfolgen.
  6. Seit 2018 finden Jugendversammlungen in den Stadtteilbezirken statt. Eine Evaluation ist erst dann durchzuführen, wenn die Versammlungen flächendeckend stattgefunden haben.
  7. Es muss ein genaues Ergebnis der Rückmeldungen von den Jugendlichen sowie von den Abstimmungen in den Jugendversammlungen vorliegen. Die Jugend muss in die Bezirksausschüsse eingebunden werden.
  8. Vor der Abstimmung muss es eine ausführliche Diskussion im Stadtrat geben.

Begründung:

zu 1.: Es muss festgelegt werden welche konkreten Rechte das Jugendparlament und dessen Vertreter haben und welche Rechte ihnen nicht zustehen.

zu 2.: Die Mitglieder haben eine Neutralitätserklärung zu unterzeichnen. Politische Einflussnahme allgemein oder wahltechnische Unterstützung von bestimmten Kandidaten ist zu unterbinden. Hierbei ist auf die Definition der Neutralität, die Konsequenzen bei Nichteinhaltung, sowie auf mögliche Sanktionen, Ausschlüsse und Abberufungen bei Nichteinhaltung der Neutralitätspflicht einzugehen.

zu 3.: Um sicherzustellen, dass extremistische oder extremistisch beeinflusste Organisationen keinen Einfluss auf das Jugendparlament einnehmen, sind entsprechende Ausschlusskriterien vorab festzulegen.

zu 4.: Sinnvoll wäre die Einbindung der Stadträte. D.h. die Stadträte werden in einen Jugendausschuss (wie z.B. beim Finanzausschuss) entsendet – bzw. der aktuell bereits bestehende Jugendhilfeausschuss wird diesbezüglich erweitert. Alternativform: Kooperationsmodell mit den Jugendlichen (vgl. Migrationsrat), die Jugendlichen werden mit der U-18 Wahl mitgewählt und die Stadträte nach dem Wahlschlüssel entsendet.

zu 5.: Es muss im Vorfeld Klarheit über die Rechnungslegung – Nachweise über die Mittel- und Budgetverwendung – herrschen.

zu 6.: Aktuell haben bedingt durch Corona lediglich 9 von 13 Jugendversammlungen stattgefunden.

zu 7.: Zuerst sollten die verbindlichen Abstimmungen in den Jugendversammlungen abgewartet werden, bevor der Stadtrat (ohne Befragung aller Jugendlichen) eigenständig darüber abstimmt.

zu 8.: Wegen der hohen Kosten, die bei Einführung eines Jugendparlaments entstehen, stellt sich die Frage nach anderen Formen der Partizipation – wie z.B. Einbindung in die Bezirksausschüsse. Dies wurde in der Vergangenheit bereits angeboten, Stichwort „Regensburger Modell“. Dies ist zuerst zu evaluieren und der Bericht den Stadträten vorzulegen. Dies ist Aufgabe der Stadtverwaltung.

zu 9.: Ein Durchwinken des Projekts ohne ausreichende Diskussion und ohne Legitimation durch alle Stadträte ist auch in Zeiten von Corona bedingten Einschränkungen abzulehnen. Es handelt sich hierbei schließlich um keine Notmaßnahme, die dringend beschlossen werden muss.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Oskar Lipp

Mitglied im Jugendhilfeausschuss